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Siedlungsabfall entsorgen

Siedlungsabfall, Gewerbeabfall, Hausmüll, Restmüll – klingt nach dem gleichen Thema, ist es im Kern auch. Doch sobald größere Mengen anfallen, wird aus dem einfachen Gang zur Mülltonne eine Entsorgungsfrage mit Regeln, Kosten und Containerwahl. Dieser Ratgeber erklärt, was Siedlungsabfall ist, was in den Container darf und wann sich welche Lösung für Sie lohnt.

* Keine versteckten Kosten. Transparente Festpreise.

 

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Inhaltsverzeichnis

Container-Finder

Geben Sie einfach an, was Sie entsorgen möchten. Unser Berater zeigt Ihnen sofort den passenden Container und wichtige Entsorgungshinweise. Eine ausführliche Liste mit allen erlaubten und nicht erlaubten Materialien finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.

Was ist Siedlungsabfall?

Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) ist der Fachbegriff für gemischten Restmüll, der in Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen anfällt. In der Praxis ist Siedlungsabfall das, was die meisten Menschen als Hausmüll kennen – nur in größeren Mengen.

Der Begriff stammt aus der Abfallverzeichnisverordnung und umfasst alle haushaltsähnlichen Abfälle, die nicht gefährlich sind und nicht weiter in einzelne Fraktionen getrennt werden können. Dazu gehören Verpackungen, Papier, Folien, Kunststoffe, Textilien, leichte Metalle und allgemeiner Restmüll.

Siedlungsabfall wird häufig auch als Gewerbeabfall bezeichnet. Beide Begriffe meinen in der Containerentsorgung dasselbe: gemischten, haushaltsähnlichen Müll, der per Container abgeholt wird.

Wo Siedlungsabfall anfällt: in Privathaushalten (bei Umzügen, Entrümpelungen, Großputzaktionen), in Büros und Verwaltungsgebäuden, in Arztpraxen und Kanzleien, in Schulen und Kindergärten, in Kantinen und Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern und in Gewerbebetrieben aller Art.

Siedlungsabfall vs. Sperrmüll vs. Baumischabfall

Die häufigste Frage bei der Containerbestellung: welche Abfallart brauche ich? Diese Tabelle klärt das in 10 Sekunden.

Siedlungsabfall Sperrmüll Baumischabfall

Was ist das?

Kleinteiliger Restmüll, haushaltsähnlich
Große, sperrige Gegenstände
Gemischte Bau- und Renovierungsabfälle

Typischer Inhalt

Verpackungen, Papier, Folien, Textilien, Dosen, Styropor
Möbel, Matratzen, Fahrräder, Teppiche
Holz, Rohre, Fliesen, Kabel, Tapeten

Typische Situation

Büroauflösung, Umzug, Kantinenbetrieb
Wohnungsauflösung, Entrümpelung
Badsanierung, Dachausbau, Abriss

AVV-Nummer

20 03 01
20 03 01
20 03 07

Container ab

Faustregel: Kommt der Abfall von einer Baustelle? → Baumischabfall. Hauptsächlich Möbel? → Sperrmüll. Gemischter Kleinkram, der nicht in die Tonne passt? → Siedlungsabfall.

Gemischte Projekte: Bei einer Wohnungsauflösung fallen oft Sperrmüll (Möbel) und Siedlungsabfall (Verpackungen, Kleinkram) gleichzeitig an. Zwei getrennte Container sind in der Regel günstiger als alles in einen Mischcontainer zu werfen, weil die Entsorgungskosten pro Fraktion niedriger sind.

Was darf in den Siedlungsabfall Container – und was nicht?

Erlaubte Abfälle (AVV 20 03 01)

Nicht erlaubte Abfälle

Gewerbeabfallverordnung – was Betriebe beachten müssen

Seit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) 2017 sind gewerbliche Abfallerzeuger gesetzlich verpflichtet, fünf Abfallfraktionen getrennt zu sammeln:

  1. Papier, Pappe, Kartonagen
  2. Glas
  3. Kunststoffe
  4. Metalle
  5. Bioabfälle

Zusätzlich müssen seit 2019 auch Holz und Textilien getrennt erfasst werden.

Wann darf gemischt entsorgt werden?

Ein Siedlungsabfall Container für gemischten Gewerbeabfall ist nur dann zulässig, wenn eine getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. In der Praxis bedeutet das: Wenn in Ihrem Büro nur ein kleiner Lagerraum zur Verfügung steht und Sie keine fünf getrennten Tonnen aufstellen können, dürfen Sie den Restmüll gemischt im Siedlungsabfall Container entsorgen.

Was passiert bei Verstößen?

Die zuständige Behörde kann Bußgelder verhängen. In der Praxis wird jedoch vor allem bei Entsorgungsnachweisen und Dokumentation hingeschaut. Wir als zertifizierter Entsorgungspartner stellen sicher, dass Ihr Siedlungsabfall nach GewAbfV sortiert und verwertet wird.

Für Gewerbekunden:

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur GewAbfV-konformen Entsorgung. Wir liefern Container in allen Größen bis 40 m³ und bieten regelmäßige Abholintervalle. Telefon: +49 2821 3939395.

Wann lohnt sich ein Container statt Wertstoffhof?

Wertstoffhof

Sinnvoll bei kleinen Mengen (ein paar Säcke), wenn der Hof in der Nähe liegt und Sie ein geeignetes Fahrzeug haben. Viele Wertstoffhöfe nehmen Siedlungsabfall jedoch nur in begrenztem Umfang an. Zudem kosten Anfahrt, Wartezeit und der Verschleiß am eigenen Fahrzeug Zeit und Geld.

Container

Sinnvoll ab dem Moment, in dem die Menge mehr als ein bis zwei PKW-Ladungen füllt. Der Container steht vor Ihrer Tür, Sie befüllen ihn in Ihrem Tempo und wir kümmern uns um den Rest. Kein Verladen, kein dreckiges Auto, keine Wartezeiten.

Rechenbeispiel

Drei Fahrten zum Wertstoffhof mit Anhänger kosten Sie einen halben Tag, Sprit, Verschleiß und ggf. Deponiegebühren. Ein 3 m³ Container für 410 € All-in steht morgen vor der Tür und wird nach 14 Tagen abgeholt. Ab ca. 2-3 Kubikmetern Abfall ist der Container fast immer die günstigere und bequemere Lösung.

Was kostet die Entsorgung von Siedlungsabfall?

Bei Billigecontainer.de zahlen Sie einen festen All-in-Preis. Anlieferung, 14 Tage Stellzeit und fachgerechte Entsorgung sind inklusive. Keine Wiegegebühren, keine Überraschungen.

Größe All-in-Preis (ab)
3 m³
ab 410 €
5 m³
ab 560 €
7 m³
ab 670 €
10 m³
ab 860 €
12 m³
ab 1.020 €
Entsorgung Container billigecontainer.de
Suzan

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Als Ihr direkter Ansprechpartner berate ich Sie persönlich zu allen Fragen rund um Containergrößen, Abfallarten und Preise. Rufen Sie mich einfach an – unkompliziert und ohne Wartezeit.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Siedlungsabfall und Gewerbeabfall?

In der Containerentsorgung: keiner. Beide Begriffe bezeichnen gemischten, haushaltsähnlichen Restmüll. Siedlungsabfall ist der Fachbegriff aus der Abfallverzeichnisverordnung, Gewerbeabfall wird umgangssprachlich häufiger verwendet.

Ist Siedlungsabfall das gleiche wie Hausmüll?

Ja. Hausmüll ist der Alltagsbegriff, Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) der abfallrechtliche Fachbegriff. Wenn Hausmüll in Mengen anfällt, die nicht in die Restmülltonne passen, wird er per Container als Siedlungsabfall entsorgt.

Muss ich als Gewerbetreibender Abfall trennen?

Ja. Die Gewerbeabfallverordnung schreibt die getrennte Sammlung von Papier, Glas, Kunststoffen, Metallen und Bioabfällen vor. Ein Siedlungsabfall Container ist für den verbleibenden Restmüll gedacht, der sich nicht weiter trennen lässt.

Darf Holz in den Siedlungsabfall Container?

Kleine Mengen unbehandeltes Holz (Bretter, Kisten) ja. Größere Mengen oder behandeltes Holz gehören in einen Holzcontainer – das ist günstiger und umweltgerechter.

Darf Styropor in den Container?

Verpackungsstyropor (HBCD-frei): ja. Dämmstyropor (HBCD-haltig, typisch bei Gebäudedämmung): nein, das ist Sondermüll.

Wann lohnt sich ein Container statt Wertstoffhof?

Ab ca. 2-3 Kubikmetern. Darunter ist der Wertstoffhof günstiger. Darüber spart der Container Zeit, Aufwand und oft auch Geld.

Wo erfahre ich den genauen Preis?

Wir bieten Pauschalpreise in ganz Deutschland an.